Ab wann beginnt eine kieferorthopädische Behandlung?
Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt, je nach Zahnwechsel,
häufig im 9. oder 10. Lebensjahr. Bei schwergradigen Fehlstellungen oder
schädlichen Einflüssen (sogenannten Habits), wie Lutschen, Lippenkauen o.ä.,
muß man schon frühzeitig beginnen.
Wann sollte die erste Beratung sein? Daher sollte die erste Beratung bereits nach Durchbruch der Milchzähne sein.
Wie lange muss ich eine Zahnspange tragen?
Der Behandlungszeitraum ist immer individuell.
Maximal dauert die Korrektur zwischen drei bis vier Jahren, die kürzestete
Zeitspanne liegt bei einem Jahr.
Welche Materialien stehen zur Auswahl?
Wir beraten Sie gern im persönlichen Gespräch und empfehlen Ihnen
das optimale Material – herausnehmbar oder festsitzend – ganz nach Ihren
individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen.
Bis zu welchem Alter ist eine Korrektur sinnvoll?
Prinzipiell gibt es keine Altersgrenze für eine kieferorthopädische Behandlung.
Wir beraten Sie gern in einem Erstgespräch.
Zahlt die Krankenkasse?
Bei bestehender medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten vom
Solidarsystem getragen. Behandlungen, die über das Maß des Notwendigen
hinausgehen beziehungsweise mehr als ausreichend sind, müssen unter
Umständen selbst getragen werden.
Welche Behandlungen nehmen Sie vor?
Zu unserem Behandlungsspektrum zählt die sogenannte
dentoalveoläre Chirurgie
- zahnärztliche Implantologie (=Implantate)
- Weisheitszahnentfernung
- Wurzelspitzenresektion (=Wurzelspitzenentfernung)
Kieferchirurgie
- Kieferzystenentfernung
- Kieferbruchbehandlung
- Behandlung von Verletzungen des Gesichtsschädels
- Kieferhöhlenchirurgie
Gesichtschirurgie
- Entfernung von Gesichtstumoren und Rekonstruktion
- Speicheldrüsenchirurgie
Was ist unter kieferorthopädischer Chirurgie zu verstehen?
Unter kieferorthopädischer Chirurgie versteht man die Behandlung von
Lageanomalien (Fehlstellungen) der Kiefer in Zusammenarbeit mit der
Kieferorthopädie und die operative Verlagerung des Ober-, und Unterkiefers.
Wann übernimmt die Kasse die Kosten?
Bei bestehender medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten vom
Solidarsystem getragen. Behandlungen, die über das Maß des Notwendigen
hinausgehen beziehungsweise mehr als ausreichend sind, müssen unter
Umständen selbst getragen werden.
Welche Behandlungen bieten Sie auf diesem Fachgebiet an?
Unser Spektrum umfasst:
- Lidplastik
- Nasenkorrektur
- Ohrkorrektur
- Gesichtsprofilkorrektur, Kinnplastik
- Narbenkorrektur
- Entfernung gutartiger Hauttumore
- Faltenbehandlung (Hyaluronsäure, Botulinumtoxin)
- Laserbehandlung
- Fettabsaugen
Was bieten Sie in Ihrer Bettenstation an?
Unsere Bettenstation hat den Charakter einer Privatklinik und garantiert
Ihnen absolute Privatsphäre, höchsten medizinischen Standard und
ganz persönliche Betreuung durch uns und unser geschultes Fachpersonal.
Neben allen infrastrukturellen Voraussetzungen wie modernster OP und
individuelle Betreuung stehen Ihnen Einzelzimmer mit allem Komfort
zur Verfügung. Informieren Sie sich – wir beraten Sie gerne!